NIS2 & KRITIS-Compliance stärken: Sicher, effizient und zukunftsbereit
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- ISO 27001 · BSI IT-Grundschutz · TISAX · NIS2
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Häufige Fragen
Was ist NIS2?
NIS2 ist die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Sie erweitert den Kreis regulierter Unternehmen gegenüber der ersten NIS-Richtlinie erheblich (Einstufung als „wichtige" oder „besonders wichtige" Einrichtung) und verschärft Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten und den Nachweis von Sicherheitsmaßnahmen.
Wer gehört zur kritischen Infrastruktur (KRITIS)?
KRITIS-Betreiber sind Organisationen in Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit, Finanzen, Transport, Ernährung oder Informationstechnik/Telekommunikation, deren Ausfall die öffentliche Sicherheit oder Versorgung erheblich gefährden würde. Ob ein Unternehmen konkret betroffen ist, legen die KRITIS-Verordnung des BSI anhand von Sektor- und Schwellenwerten fest.
Ist NIS2 in Deutschland schon Gesetz?
NIS2 wird in Deutschland über das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. Unabhängig vom exakten Inkrafttreten sollten betroffene Organisationen frühzeitig mit der Umsetzung von Risikomanagement- und Meldepflichten beginnen, da die inhaltlichen Anforderungen der EU-Richtlinie bereits feststehen.
Welche Meldefristen gelten bei einem Sicherheitsvorfall unter NIS2?
NIS2 sieht ein gestuftes Meldeverfahren vor: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme, eine Meldung mit erster Bewertung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach dem Vorfall.
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