Mit der neuen EU-Richtlinie NIS2 rückt die Cybersicherheit stärker denn je in den Fokus europäischer Unternehmen. Ziel ist es, kritische und wichtige Einrichtungen besser vor digitalen Bedrohungen zu schützen — nicht nur durch technische Maßnahmen, sondern auch durch klare gesetzliche Vorgaben. Doch viele Organisationen stellen sich die Frage: Bin ich von NIS2 betroffen?
Wichtigste Erkenntnisse
Prüfen Sie mit diesem Fragebogen, ob Sie von NIS2 betroffen sind.
NIS2 betrifft mehr Branchen als bisher.
Zwei Kategorien: wichtige & besonders wichtige Einheiten.
Kleinstunternehmen meist ausgenommen — mit Ausnahmen.
Jetzt starten: Betroffenheit prüfen & ISMS aufbauen.
Die beiden Hauptkriterien für NIS2
Ob ein Unternehmen unter die NIS2-Pflichten fällt, hängt von zwei Faktoren ab: Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich.
1. Unternehmensgröße
NIS2 gilt grundsätzlich für Organisationen, die:
mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen und
einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von mindestens 10 Mio. Euro vorweisen.
Diese Schwellenwerte entsprechen der EU-Definition für mittlere Unternehmen.
2. Unternehmenssektor
Erfüllt ein Unternehmen die Größenkriterien, ist entscheidend, ob es in einem der 18 NIS2-Sektoren tätig ist, u. a.:
Energie- und Wasserversorgung
Digitale Infrastruktur
Gesundheitswesen
Lebensmittelproduktion
Digitale Dienste & Hosting
Öffentliche Verwaltung (zentral & regional)
Nur wenn beide Kriterien erfüllt sind, greift NIS2.
Wichtige und besonders wichtige Einheiten
NIS2 führt eine neue Unterscheidung ein:
Besonders wichtige Einheiten
Wichtige Einheiten
Die Kategorie beeinflusst die Art der behördlichen Aufsicht.
Besonders wichtige Einheiten
Zu ihnen zählen Sektoren mit besonders hoher Kritikalität wie:
Energie
Finanzwesen
Digitale Infrastruktur
Gesundheitswesen
Sie unterliegen einer proaktiven, engmaschigen Überwachung, u. a.:
regelmäßige Audits
detaillierte Berichtspflichten
strengere Sanktionen bei Verstößen
Wichtige Einheiten
Sie stammen aus weniger kritischen, aber relevanten Bereichen, z. B.:
Post- und Kurierdienste
Abfallwirtschaft
Lebensmittelhandel
Chemikalienproduktion
Hier erfolgt die Aufsicht anlassbezogen — Behörden greifen nur bei konkreten Hinweisen ein.
Die Unterscheidung sorgt für effizienten Ressourceneinsatz bei hoher Sicherheit.
Ausnahmen und Sonderregelungen — wer ist nicht betroffen?
Trotz der weiten Reichweite umfasst NIS2 auch Ausnahmen:
Nicht betroffen sind:
Kleinstunternehmen (<50 Mitarbeitende, <10 Mio. € Umsatz), außer sie sind ausnahmsweise besonders sicherheitsrelevant
Einrichtungen der Sicherheit & Verteidigung
Einzelne öffentliche Stellen, etwa Parlamente oder Gerichte
Sonderfälle
Auch kleinere Unternehmen können unter NIS2 fallen, wenn sie:
eine Schlüsselrolle in der Lieferkette
oder der öffentlichen Versorgung
einnehmen.
Hier kann eine behördliche Einstufung erfolgen — unabhängig von Größe oder Umsatz.
Fazit
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet mehr Unternehmen denn je, ihre Cybersicherheit strategisch auszurichten. Wer die Kriterien erfüllt, sollte mit den Vorbereitungen beginnen:
korrekte Einordnung der eigenen Betroffenheit
klare Verantwortlichkeiten
geeignete Sicherheitsmaßnahmen und dokumentierte Prozesse
Ob wichtig oder besonders wichtig — die Anforderungen sind hoch, aber bieten Chancen:
strukturierte Sicherheitsprozesse
mehr Resilienz
Vertrauen bei Kunden und Partnern
Mit der richtigen Strategie und passenden Tools wird NIS2 zur Basis nachhaltiger IT-Sicherheit.
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Srdan Manasijevic
CEO
Experte für Informationssicherheit, Datenschutz und Risikomanagement mit umfassender Erfahrung in der Beratung von Konzernen und öffentlichen Organisationen. Spezialisiert auf ISO 27001, BSI-Standards und moderne Risikoanalyse-Methoden.


