Warum NIS2 jetzt wichtig ist
Cyberangriffe auf Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen nehmen in Anzahl und Professionalität stetig zu. Ob Datendiebstahl, Erpressung mit Ransomware oder gezielte Angriffe auf Versorgungssysteme, die Bedrohungslage ist real und betrifft Unternehmen jeder Größe. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union mit der NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, um die Cyberresilienz in Europa deutlich zu stärken.
Die Richtlinie erweitert nicht nur den Geltungsbereich ihrer Vorgängerin (NIS1), sondern verschärft auch die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten und Risikomanagement. Für viele Unternehmen bedeutet das: Handlungsbedarf, denn die NIS2-Vorgaben müssen bis spätestens Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden – und betreffen deutlich mehr Branchen und Firmen als bisher.

Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 und bildet den neuen europäischen Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie wurde im Januar 2023 in Kraft gesetzt und muss bis zum 17. Oktober 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Ziel der NIS2 ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der gesamten EU sicherzustellen. Die Richtlinie reagiert damit auf die zunehmende digitale Vernetzung und die wachsende Abhängigkeit von IT-Systemen in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen.
Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie geht NIS2 deutlich weiter:
Sie erweitert den Geltungsbereich auf deutlich mehr Branchen und Unternehmen.
Sie konkretisiert Sicherheitsanforderungen, etwa beim Risikomanagement, in der Lieferkette und bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
Sie sieht strengere Meldepflichten und deutlich höhere Sanktionen bei Verstößen vor.
Mit NIS2 will die EU sicherstellen, dass digitale Infrastrukturen und Dienste auch in Krisenzeiten zuverlässig funktionieren – und dass Unternehmen beim Thema Cybersicherheit nicht nur reagieren, sondern proaktiv Verantwortung übernehmen.
Wer ist betroffen?
Die NIS2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen adressierte, erweitert NIS2 den Geltungsbereich erheblich.
Ob ein Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, hängt im Wesentlichen von Branche, Größe und wirtschaftlicher Bedeutung ab. In der Regel gelten Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro als erfasst – sofern sie in einem der relevanten Sektoren tätig sind.
Beispiele für betroffene Branchen:
Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit, Finanz- & Versicherungswesen
Digitale Infrastruktur (z. B. Rechenzentren, Cloud-Dienste)
Post- und Kurierdienste
Lebensmittelproduktion und -vertrieb
Herstellung bestimmter kritischer Güter wie Medizintechnik oder IKT-Produkte
Aber auch einige mittelständische Unternehmen, die Teil einer kritischen Lieferkette sind oder eine besonders hohe Bedeutung für die öffentliche Sicherheit haben, können unter die Richtlinie fallen.
Wer sich nicht sicher ist, ob das eigene Unternehmen betroffen ist, sollte dies frühzeitig prüfen – z. B. mithilfe des vom BSI angekündigten Online-Selbsteinschätzungs-Tools. Denn mit der NIS2-Richtlinie geht nicht nur ein größerer Geltungsbereich, sondern auch eine deutlich erhöhte Verantwortung einher.
Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen?
Mit der NIS2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die Cybersicherheit in Unternehmen spürbar. Die Richtlinie schreibt nicht nur vor, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen sind – sie konkretisiert auch, was darunter zu verstehen ist. Unternehmen müssen künftig ein systematisches Risikomanagement etablieren und ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überprüfen und verbessern.
Zu den zentralen Pflichten gehören:
Umfassende Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um Risiken für ihre Netz- und Informationssysteme zu minimieren. Dazu zählen z. B. Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Systemhärtung und regelmäßige Updates.
Lieferketten absichern: Die Sicherheit von IT-Dienstleistern und Zulieferern wird explizit in den Fokus gerückt. Unternehmen müssen auch deren Schutzmaßnahmen berücksichtigen.
Vorfallmanagement und Meldepflicht: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden (z. B. das BSI) gemeldet werden. Spätestens nach 72 Stunden sind detaillierte Angaben zum Vorfall zu liefern.
Schulungen und Awareness: Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult werden – besonders zu Cybersicherheitsbedrohungen, sicherem Verhalten und Meldewegen.
Business Continuity und Backup: Unternehmen sollen Pläne zur Aufrechterhaltung des Betriebs bei IT-Störungen entwickeln und regelmäßig testen.
Authentifizierung und Zugriffsschutz: Der Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und klaren Rollen- und Rechtekonzepten wird zum Standard.
Diese Pflichten gelten nicht nur in der Theorie, sondern sie müssen nachweisbar und überprüfbar umgesetzt werden. Die NIS2-Richtlinie zielt also nicht auf punktuelle Maßnahmen, sondern auf eine dauerhafte Sicherheitskultur, die in der Organisation verankert ist. Wer das bisher vernachlässigt hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Die NIS2-Richtlinie sieht deutlich strengere Sanktionen vor als ihr Vorgänger. Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit spürbaren rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Ziel ist es, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen effektiv durchzusetzen und fahrlässiges Verhalten zu sanktionieren.
Mögliche Folgen bei Verstößen:
Hohe Bußgelder:
Für „wesentliche Einrichtungen“: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für „wichtige Einrichtungen“: bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Verantwortlichkeit auf Leitungsebene: Die Unternehmensleitung wird stärker in die Pflicht genommen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die persönliche Haftung im Raum stehen.
Behördliche Anordnungen: Bei Mängeln können Aufsichtsbehörden Maßnahmen anordnen – z. B. zur Verbesserung der Sicherheitslage oder zur vorübergehenden Einschränkung von IT-Systemen.
Image- und Reputationsschäden: Sicherheitsvorfälle und Sanktionen werden häufig öffentlich bekannt – und können zu Vertrauensverlust bei Kunden, Partnern und Investoren führen.
Besonders relevant: Anders als in der Vergangenheit sind nun auch mittelständische Unternehmen stärker betroffen – und können bei Nichteinhaltung nicht mehr auf ein „kleineres Risiko“ setzen. Die Einhaltung der NIS2-Vorgaben wird zu einem unternehmerischen Risikofaktor, der aktiv gesteuert werden muss.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen. Insbesondere, da der nationale Gesetzgeber die Richtlinie bis Oktober 2024 in deutsches Recht umsetzen muss. Wer bereits heute erste Schritte geht, gewinnt wertvolle Zeit und vermeidet hektischen Aktionismus kurz vor Fristablauf.
Empfohlene Maßnahmen für den Einstieg:
Betroffenheit prüfen: Zunächst sollte jedes Unternehmen prüfen, ob es unter die NIS2-Richtlinie fällt – entweder direkt oder indirekt über kritische Lieferketten.
Ist-Analyse durchführen: Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bereits vorhanden? Wo bestehen Lücken in Prozessen, Technik und Organisation?
Risikomanagement etablieren: Ein zentrales Element der NIS2-Compliance ist ein systematischer Umgang mit Risiken – das erfordert strukturierte Prozesse und Dokumentation.
Zuständigkeiten klären: Wer ist im Unternehmen verantwortlich für Cybersicherheit, Meldeprozesse und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben?
IT-Sicherheitskonzepte modernisieren: Einführung oder Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), z. B. nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz.
Mitarbeitende sensibilisieren: Regelmäßige Schulungen und Awareness-Maßnahmen sind Pflicht – und stärken die Sicherheitskultur im Unternehmen.
Externe Unterstützung einbeziehen: Viele Unternehmen profitieren davon, frühzeitig mit spezialisierten Beratern oder ISMS-Tool-Anbietern zusammenzuarbeiten.
Mit diesen Maßnahmen legen Unternehmen den Grundstein für eine nachhaltige und überprüfbare Cybersicherheitsstrategie – die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch den eigenen Geschäftsbetrieb wirksam schützt.
Jetzt handeln für mehr Cybersicherheit
Die NIS2-Richtlinie ist mehr als nur ein neues Gesetz, sie ist ein klares Signal, dass Cybersicherheit zur Pflichtaufgabe für Unternehmen wird. Wer betroffen ist, muss handeln. Wer (noch) nicht betroffen ist, profitiert trotzdem davon, die eigenen Strukturen jetzt auf den Prüfstand zu stellen.
Denn: Sicherheit ist kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, schaffen nicht nur Compliance, sondern auch Vertrauen. Intern wie extern. Gleichzeitig stärken sie ihre Resilienz gegen Cyberangriffe und sichern ihre Betriebsfähigkeit in einer zunehmend digitalisierten Welt.
Ein praktischer und wirkungsvoller Ansatz ist der Einsatz eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Beispielsweise mit einem spezialisierten Tool wie der fuentis Suite. Diese Lösung unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen aus NIS2, ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz strukturiert, nachvollziehbar und effizient umzusetzen. Von der Risikobewertung über Maßnahmenverfolgung bis hin zur Auditvorbereitung bietet die fuentis Suite eine zentrale Plattform für alle sicherheitsrelevanten Aufgaben – ganz ohne Excel-Chaos.
Ab wann gilt die NIS2-Richtlinie in Deutschland?
Die NIS2-Richtlinie muss bis spätestens 17. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Pflichten für betroffene Unternehmen.
Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen betroffen ist?
Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, hängt von Branche, Größe und Bedeutung ab. Einen ersten Anhaltspunkt bieten die Kategorien „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen. Das BSI plant außerdem ein Online-Selbsteinschätzungstool.
Was passiert, wenn ich NIS2 nicht umsetze?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes – je nachdem, was höher ist. Auch die Geschäftsleitung kann in die Verantwortung genommen werden.
Brauche ich ein ISMS, um NIS2 zu erfüllen?
Ein strukturiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ist kein formales Muss, aber in der Praxis die effektivste Methode, um NIS2-Anforderungen nachvollziehbar und prüfbar umzusetzen.
Wie hilft ein Tool wie die fuentis Suite bei der Umsetzung?
Die fuentis Suite unterstützt Unternehmen dabei, alle NIS2-relevanten Maßnahmen – wie Risikomanagement, Maßnahmenverfolgung, Dokumentation und Audits – zentral und effizient zu steuern. So wird die Umsetzung nicht nur rechtssicher, sondern auch alltagstauglich.