DORA einfach erklärt - Deshalb sollte jedes Unternehmen aus dem Finanzsektor sich um DORA kümmern

DORA leicht gemacht – Was Sie über die Digital Operational Resilience Act wissen müssen.

Cyberangriffe, Systemausfälle und IT-Störungen sind längst keine Ausnahmen mehr, sondern reale Gefährdungen für jedes Unternehmen. Vor allem für Unternehmen aus dem Finanzsektor. Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen auch die Anforderungen an Sicherheit, Stabilität und Widerstandsfähigkeit von IT-Systemen. Genau hier setzt DORA an: Die „Digital Operational Resilience Act“ ist eine EU-Verordnung, die erstmals umfassende Anforderungen an die digitale Resilienz von Finanzunternehmen definiert. Sie verpflichtet Organisationen dazu, ihre Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wirksam abzusichern und das über alle Geschäftsbereiche hinweg.

Was ist DORA?

DORA steht für Digital Operational Resilience Act und ist eine EU-Verordnung, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ziel von DORA ist es, die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen und ihren IT-Dienstleistern in der gesamten Europäischen Union einheitlich zu regeln. Im Zentrum steht dabei die Fähigkeit von Organisationen, technologische Störungen, Cyberangriffe und IT-Ausfälle nicht nur zu überstehen, sondern auch schnell und kontrolliert darauf zu reagieren.

Erstmals schreibt eine EU-Verordnung vor, dass Finanzunternehmen ein robustes und dokumentiertes IKT-Risikomanagement implementieren müssen, unabhängig von ihrer Größe oder technischen Reife. DORA stellt damit sicher, dass nicht nur große Banken, sondern auch kleinere Finanzdienstleister und technologieabhängige Unternehmen wie Krypto-Plattformen oder Zahlungsdienste eine vergleichbare Sicherheitsbasis schaffen.

Folglich wird deutlich, dass eine Verordnung wie DORA unabdingbar ist, um Europa auf dem Stand der Dinge zu halten. Vor allem im Bezug auf kritische Infrastruktur wie Finanzdienstleistungen.

Wer ist von DORA betroffen?

DORA betrifft eine breite Gruppe von Akteuren im Finanzsektor, weit über klassische Banken und Versicherungen hinaus. Insgesamt fallen mehr als 20 Kategorien regulierter Unternehmen unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Dazu gehören unter anderem:

  • Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen

  • Zahlungs- und E-Geld-Institute

  • Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter

  • Krypto-Dienstleister und Crowdfunding-Plattformen

  • Zentralverwahrer, Handelsplattformen und Börsen

  • sowie Drittanbieter von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die kritische Dienstleistungen für diese Unternehmen erbringen – etwa Cloud-Anbieter, Rechenzentrumsbetreiber oder Softwaredienstleister.

Besonders relevant ist: Auch kleinere und technologiegetriebene Unternehmen im Finanzumfeld, die bislang nur begrenzt reguliert wurden, fallen nun unter die Aufsicht von DORA, sofern sie kritische IT-Prozesse verantworten oder erbringen. Unternehmen, die bisher glaubten, durch ihre Größe oder Spezialisierung außerhalb des Fokus zu stehen, sollten daher dringend prüfen, ob sie betroffen sind.

Warum ist DORA wichtig?

Mit DORA schafft die Europäische Union erstmals ein einheitliches, rechtsverbindliches Rahmenwerk für die digitale Resilienz im Finanzsektor. Bislang gab es zwar einzelne Richtlinien und Empfehlungen, zum Beispiel von der Europäischen Zentralbank oder nationalen Aufsichtsbehörden – doch diese waren oft uneinheitlich, sektorspezifisch oder unverbindlich. DORA vereinheitlicht nun die Anforderungen und macht sie für alle relevanten Unternehmen verpflichtend.

Der Hintergrund: Finanzdienstleister sind heute stark von IT-gestützten Prozessen abhängig. Cyberangriffe, technische Störungen oder Ausfälle bei IT-Dienstleistern können unmittelbare Auswirkungen auf Finanzmärkte und die Stabilität des gesamten Wirtschaftssystems haben. DORA soll sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer, unabhängig von Größe oder Geschäftsmodell, in der Lage sind, solche Risiken zu erkennen, zu steuern und darauf zu reagieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz gegenüber den Aufsichtsbehörden. DORA fordert klare Meldeprozesse bei IT-Vorfällen und legt Bußgelder bei Verstößen fest. Diese können teils bis zu 2 % des Jahresumsatzes oder 5 Millionen Euro bei kritischen IKT-Dienstleistern werden. Unternehmen sind daher gut beraten, die Anforderungen frühzeitig zu erfüllen, nicht nur zur Vermeidung von Sanktionen, sondern auch zur Stärkung des eigenen Sicherheitsniveaus und der Vertrauenswürdigkeit am Markt.

Schlussendlich darf man DORA nicht als eine unnötige Verordnung sehen, da Informationssicherheit in der heutigen Zeit ein Muss ist. Es sollte somit gar nicht zur Debatte stehen, ob man sich mehr um Informationssicherheit kümmert. Die Antwort sollte immer „Ja“ lauten.

Kernanforderungen von DORA

DORA verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, umfassende Maßnahmen zur Stärkung ihrer digitalen Betriebsstabilität zu ergreifen. Im Zentrum stehen fünf zentrale Anforderungen, die eng miteinander verzahnt sind:

  1. IKT-Risikomanagement

    Unternehmen müssen ein strukturiertes, dokumentiertes System einführen, um Risiken in ihren Informations- und Kommunikationstechnologien zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Dazu gehören auch regelmäßige Bewertungen von Systemverfügbarkeiten, Sicherheitslücken und möglichen Angriffsszenarien.

  2. Vorfallmanagement und Meldepflichten

    Finanzunternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende IKT-Vorfälle systematisch zu erfassen, zu analysieren und innerhalb klar definierter Fristen an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Ziel ist es, eine bessere Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten und Risiken schneller zu erkennen – auch auf sektorweiter Ebene.

  3. Testverfahren zur Resilienz

    DORA fordert regelmäßige technische und organisatorische Tests zur Überprüfung der digitalen Widerstandsfähigkeit – etwa durch Penetrationstests, Wiederanlaufproben oder Szenarienanalysen. Auch der Umgang mit Notfällen muss aktiv erprobt werden.

  4. IKT-Drittparteienmanagement

    Unternehmen müssen ihre vertraglichen Beziehungen zu externen IKT-Dienstleistern wie Cloud-Anbietern oder Rechenzentren systematisch bewerten und dokumentieren. Besonders kritisch: Abhängigkeiten von wenigen Dienstleistern oder nicht nachvollziehbare Leistungsbeziehungen („Kaskadierung“).

  5. Informationsaustausch und Zusammenarbeit

    DORA fördert den koordinierten Austausch über IKT-Risiken zwischen Marktteilnehmern – etwa über branchenspezifische Plattformen oder Cybersecurity-Gruppen. So sollen Frühwarnsysteme gestärkt und systemische Risiken frühzeitig erkannt werden.

Diese Anforderungen greifen tief in die IT- und Compliance-Strukturen vieler Unternehmen ein – und verlangen sowohl technisches Know-how als auch klare interne Verantwortlichkeiten.

Schritte zur DORA-Compliance

Die Anforderungen von DORA sind umfassend, aber mit einem strukturierten Vorgehen lassen sie sich systematisch umsetzen. Folgende Schritte helfen Unternehmen dabei, ihre Compliance gezielt aufzubauen:

  1. Klären, ob DORA zutrifft

    Der erste Schritt besteht darin, zu prüfen, ob das eigene Unternehmen unter die DORA-Verordnung fällt. Dies betrifft nicht nur klassische Finanzdienstleister, sondern auch Technologieanbieter, die kritische IKT-Leistungen für regulierte Unternehmen erbringen.

  2. Conduct a Gap Analysis:

    Eine gründliche Bestandsaufnahme der vorhandenen Sicherheits-, Risiko- und Notfallmanagementprozesse ist essenziell. Dabei sollten Unternehmen analysieren, wo bereits konforme Strukturen bestehen – und wo noch Handlungsbedarf besteht.

  3. Maßnahmenplan erstellen

    Auf Basis der Analyse sollte ein realistischer Umsetzungsplan entwickelt werden – mit klaren Verantwortlichkeiten, Prioritäten und zeitlichen Meilensteinen. Frühzeitige Maßnahmen helfen, spätere Engpässe bei der Umsetzung zu vermeiden.

  4. IKT-Risikomanagement aufbauen oder erweitern

    Das Herzstück von DORA ist ein dokumentiertes und durchgängig gelebtes Risikomanagement für alle IT-gestützten Geschäftsprozesse. Dabei sind nicht nur Technik, sondern auch Organisation, Schulungen und Entscheidungsprozesse zu berücksichtigen.

  5. Drittanbieter kontrollieren und einbinden

    Unternehmen müssen ihre bestehenden IKT-Dienstleister in die DORA-Strategie einbeziehen. Verträge, Kontrollrechte, Sicherheitsnachweise und Exit-Strategien sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

  6. Meldeprozesse und Testverfahren etablieren

    Die Fähigkeit, auf Störungen und Sicherheitsvorfälle zu reagieren, muss geprobt werden. Dazu gehören auch technische Tests, Notfallübungen und ein klar definierter Meldeprozess gegenüber den Aufsichtsbehörden.

DORA ist kein „Compliance-Häkchen“, sondern verlangt strukturelle Veränderungen in Organisation, Technik und Lieferketten. Der Schlüssel liegt in einer frühzeitigen, proaktiven Herangehensweise. Idealerweise verwendet man ein GRC Tool, um alles einheitlich, strukturiert und zentral zu verwalten und zu steuern. Hier zu lässt sich ein Tool wie die fuentis Suite 4 ideal nutzen.

Conclusion

DORA ist mehr als nur eine neue regulatorische Vorgabe, sie ist ein klares Signal dafür, dass digitale Resilienz zur Grundvoraussetzung für Stabilität im Finanzsektor wird. Die Verordnung verlangt nicht nur technische Sicherheitsmaßnahmen, sondern ein ganzheitliches Verständnis für Risiken, Prozesse und Abhängigkeiten, sowohl intern als auch gegenüber Dritten.

Unternehmen, die frühzeitig handeln, verschaffen sich nicht nur einen Vorsprung bei der Umsetzung, sondern stärken auch nachhaltig das Vertrauen von Aufsichtsbehörden, Partnern und Kunden. Entscheidend ist jetzt, bestehende Prozesse kritisch zu überprüfen, Lücken zu identifizieren und eine klare Roadmap für die eigene DORA-Compliance zu entwickeln. Denn digitale Resilienz ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe.

Q&A

Was ist DORA in einfachen Worten?

DORA ist eine EU-Verordnung, die Finanzunternehmen verpflichtet, ihre IT-Systeme widerstandsfähig gegenüber Cyberangriffen, Ausfällen und Störungen zu machen – durch klare Regeln für Sicherheit, Risikomanagement und Notfallvorsorge.

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Die Verordnung ist seit Januar 2023 in Kraft und wird ab dem 17. Januar 2025 verbindlich angewendet. Unternehmen haben also eine Übergangsfrist, um sich vorzubereiten.

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, darunter Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes oder 5 Millionen Euro – insbesondere bei IT-Dienstleistern mit kritischer Bedeutung.

Unternehmen sollten prüfen, ob sie betroffen sind, eine Gap-Analyse durchführen und schrittweise ein IKT-Risikomanagementsystem mit Melde- und Testverfahren aufbauen – am besten noch 2024.

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